Pyrotechnik
… ist die Wissenschaft und das Handwerk der Herstellung und Anwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen, die bei kontrollierter Verbrennung Licht, Wärme, Schall, Rauch oder Druck erzeugen. Sie umfasst neben Feuerwerkskörpern auch technische Anwendungen wie Airbags, Signalmittel oder Sprengbolzen, um verschiedene Effekte zu erzielen.
Anwendungsbereiche und Beispiele
- Unterhaltung: Feuerwerkskörper für Shows, privates Feuerwerk oder Spezialeffekte bei Film und Theater.
- Technik:
- Fahrzeugsicherheit (z. B. Airbags, Gurtenstraffer).
- Industrielle Anwendungen (z. B. Schweißpatronen, metallhärtende Sprengbolzen).
- Sicherheitsausrüstung (z. B. Signalmittel, Lawinen sprengende Raketen).
- Sonstige Anwendungen:
- Bühnen- und Showeffekte bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen.
- Hagelschutzraketen.
Wichtige Aspekte
- Wissenschaft und Handwerk: Es ist die Kunst und Wissenschaft, die auf der chemischen Reaktion von pyrotechnischen Sätzen basiert, welche kontrolliert abbrennen.
- Deflagration vs. Detonation: Pyrotechnische Sätze brennen in der Regel schnell ab (Deflagration), ohne zu detonieren wie Sprengstoffe im physikalischen Sinne.
- Sicherheit: Die Handhabung erfordert Fachkenntnisse und ist streng reguliert, da bei unsachgemäßer Anwendung ein hohes Verletzungsrisiko besteht.
Feuerwerk Arten
Infos auch bei: Wikipedia
Feuerwerksarten lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, darunter Höhenfeuerwerke wie Raketen und Bomben, Bodenfeuerwerke wie Vulkane und Fontänen, sowie spezielle Arten wie Musikfeuerwerke und Feuerbilder. Zudem gibt es eine gesetzliche Einteilung nach Kategorien (F1 bis F4), die sich am Gefährdungspotenzial orientieren.
Nach Art des Effekts
- Höhenfeuerwerk: Feuerwerkskörper, die in die Höhe geschossen werden, um dort ihre Effekte zu entfalten.
- Beispiele: Raketen, Feuerwerksbomben, Kometenrohre
- Bodenfeuerwerk: Feuerwerkskörper, die am Boden stattfinden.
- Beispiele: Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen, Wasserfälle
- Kombinationsfeuerwerk:
- Eine Kombination aus Höhen- und Bodenfeuerwerk
- Musikfeuerwerk / Pyromusical:
- Eine kunstvolle Darbietung, bei der das Feuerwerk synchron zu Musik gezündet wird
- Feuerbilder und Feuerschriften:
- Feuerwerke, die aus Figurenlichtern oder Buchstaben bestehen, z. B. Zahlen oder Herzen
Feuerwerk Klassen
Feuerwerkskörper werden in Kategorien eingeteilt, die ihre Gefahr und Verwendungsbestimmungen regeln: F1 (Kleinstfeuerwerk), F2 (Kleinfeuerwerk), F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk). Zudem gibt es Kategorien für technisches Feuerwerk wie T1 (Bühnen- und Theaterbedarf) und T2 (gewerbliche Zwecke) sowie für sonstige technische Zwecke P1 und P2. Die verfügbaren Kategorien und die Altersfreigabe variieren je nach Kategorie.
Kategorien im Überblick
- Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk):
- Für Personen ab 12 Jahren erlaubt; Beispiele sind Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und kleine Fontänen.
- Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk):
- Für Personen ab 18 Jahren; dazu gehören typische Silvesterraketen und Batterien. Der Verkauf ist an Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.
- Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk):
- Für Personen ab 18 Jahren; diese Feuerwerkskörper sind im stationären Handel erhältlich und erfordern eine Erlaubnis.
- Kategorie F4 (Großfeuerwerk):
- Nur für professionelle Anwender mit entsprechender Ausbildung und Erlaubnis; für Privatpersonen nicht zugänglich.
- Kategorie T1 (Technisches Feuerwerk):
- Für den Gebrauch im Theater oder auf Bühnen; ebenfalls für Personen ab 18 Jahren.
- Kategorie T2:
- Nur für gewerbliche Zwecke bestimmt.
- Kategorie P1 (Technische Zwecke):
- Rauchgranaten, Bengalos oder Handfackeln, die für jedermann ab 18 Jahren erhältlich sind.
- Kategorie P2:
- Für gewerbliche Zwecke.
Pyrotechnik Scheine
Es gibt hauptsächlich drei Arten von Pyrotechnikerscheinen, die auf dem Sprengstoffgesetz (SprengG) basieren: die Erlaubnis nach §27 SprengG für nicht-gewerbliche Pyrotechniker, den Befähigungsschein nach §20 SprengG für gewerbliche Pyrotechniker, die für eine Firma tätig sind, und die Erlaubnis nach §7 SprengG für selbstständige gewerbliche Pyrotechniker. Alle Scheine setzen einen Fachkundenachweis voraus, der durch einen Lehrgang und eine Prüfung erworben wird, und berechtigen je nach Art und Umfang zum Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2, F3 und F4.
Wichtige Pyrotechnikerscheine
- Erlaubnis nach §27 SprengG:
- Für nicht-gewerbliche Zwecke (Amateurpyrotechniker).
- Erlaubt den Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2, F3 und F4, aber nicht den gewerblichen Einsatz.
- Befähigungsschein nach §20 SprengG:
- Für gewerbliche Zwecke.
- Erlaubt die Arbeit im Auftrag eines Unternehmers mit Erlaubnis nach §7 SprengG.
- Der Schein berechtigt je nach erworbener Fachkunde zum Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2, F3 und F4.
- Erlaubnis nach §7 SprengG:
- Für selbstständige gewerbliche Pyrotechniker.
- Erlaubt den eigenständigen und gewerblichen Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2, F3 und F4.
Voraussetzungen
- Fachkundenachweis:
- In allen Fällen ist ein Nachweis der Fachkunde erforderlich, der durch einen Lehrgang und eine Prüfung erworben wird.
- Persönliche Voraussetzungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Nachweis der Verlässlichkeit und Eignung
Wie teuer ist ein Pyrotechnikerschein in NRW
Die Kosten für einen Pyrotechniker-Schein in NRW hängen stark von der Art des Scheins ab: Ein Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel kostet rund 35 € Kursgebühr plus Prüfungsgebühren von ca. 29 €. Ein Großfeuerwerker-Lehrgang (F4) ist deutlich teurer und kann etwa 950 € Lehrgangskosten plus zusätzliche Ausgaben für Lehrbücher und Prüfungsgebühren (ca. 50 €) umfassen.
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel
- Kursgebühr: ca. 35 €
- Prüfungsgebühr: 28,89 € (inkl. MwSt.)
- Gesamtkosten: ab ca. 64 €
Großfeuerwerker-Lehrgang (F4)
- Lehrgangskosten: ca. 950 €
- Prüfungsgebühr: ca. 50 € (Behörden-Gebühr und Materialkosten)
- Zusätzliche Kosten: ca. 98 € für Lehrbuch und Fragenkatalog
- Gesamtkosten: ca. 1098 €
Wichtige Hinweise
- SKN-Sachkundenachweis: Die Kosten für einen Sachkundenachweis, der zum Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen des Typs T2 berechtigt, liegen bei ca. 147 €, wie bei mymym.info berichtet.
- Gewerbliche Tätigkeit: Für eine gewerbliche Tätigkeit als Pyrotechniker ist der Abschluss eines Fachkundelehrgangs nach § 20 SprengG erforderlich. Die Kosten hierfür können je nach Anbieter und Umfang der Ausbildung variieren.
- Prüfung: Die Kosten für die Prüfung selbst sind nicht immer im Lehrgangspreis enthalten und müssen separat bezahlt werden.
- Weitere Kosten: Es können weitere Kosten für Lehrmaterial, Prüfungsgebühren und Auslagen anfallen.
Gesetzeslage in Deutschland
siehe auch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
In Deutschland regeln das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) den Umgang mit Pyrotechnik. Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 darf nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden. Für den Besitz und das Abbrennen von professionelleren Pyrotechnika der Kategorien F3 und F4 ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Das Abbrennen ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen verboten, und Gemeinden können weitere Einschränkungen oder Verbote erlassen.
Allgemeine Regeln
- Verfügbarkeit: Feuerwerk der Kategorie F2 darf vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden; ist ein Tag ein Sonntag, gilt der 28. Dezember.
- Altersfreigabe: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Verbotene Orte: Das Abbrennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist grundsätzlich verboten.
- Gefährliche Manipulation: Es ist strengstens verboten, Feuerwerkskörper selbst herzustellen, zu manipulieren oder umzubauen. Dies stellt eine Straftat dar.
- Feuerwerk der Kategorie F3 und F4: Der Besitz und das Abbrennen sind nur mit einer speziellen behördlichen Erlaubnis gestattet.
- Erlaubnispflicht: Außerhalb des Silvesterzeitraums ist für das Abbrennen von Feuerwerk eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die mindestens zwei Wochen vorher beantragt werden muss.
Spezifische Einschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: Der Einsatz von Pyrotechnik ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen generell verboten.
- Gruppen: Das Abbrennen von Feuerwerk in größeren Menschenansammlungen ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt.
- Kommunale Regeln: Gemeinden können eigene Regeln aufstellen. So kann beispielsweise der Zeitraum für das Abbrennen von Böllern eingeschränkt sein, beispielsweise auf die Zeit von 18:00 bis 6:00 Uhr am Neujahrsmorgen. In manchen Gemeinden ist das Abbrennen auch komplett verboten.